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Die geologische Beratung Ihres Vertrauens
Beratung Erdwärme
Ingenieurgeologie
Hydrogeologie
Geologische Beratung bei Erdwärmevorhaben

Die Entscheidung für Erdwärme ist eine Investition in die günstigste Energiequelle für mehrere Generationen, (fast) unabhängig von der Preisentwicklung der Energieträger. Aus diesem Grund ist die Beratung und Planung bei der Auswahl des geeigneten Verfahrens und der qualifizierten Durchführung besonders wichtig. Bei unsachgemäßer Ausführung steigen die Heizkosten, weil man ggf. mit Strom heizen muss, es können außerdem Schäden entstehen, wie z.B. Risse an Gebäuden, Frostschäden, usw.

Die Machbarkeitsprüfung der geothermischen Nutzung des Untergrundes dient der Klärung der Genehmigungsfähigkeit. Danach wird die auf dem Standort optimale Erdwärmeerschließung (Erdwärmesonde, Grundwassernutzung oder Erdwärmekollektoren) gewählt.


Bei positivem Ergebnis der Machbarkeitsprüfung erfolgt - für die gewählte Erschließungsart - die Abschätzung der erforderlichen Bohrtiefen und Anzahl der Bohrungen sowie eine Empfeh­­lung (Leistungsverzeichnis) zur Art der Aufschlüsse.

Die weitere Vorgehensweise wird am Beispiel der Erdwärmesonde aufgezeigt:

  • Berechnung der voraussichtlich maximal erforderlichen Anzahl der Bohrungen und deren Tiefe sowie die Ausarbeitung der Antragsunterlagen.

  • Ausschreibung, Vergabeempfehlung, Begleitung der Bohrarbeiten und Auswertung der Ergebnisse. Festlegung der erforderlichen Anzahl der Bohrungen und deren Tiefe anhand des angetroffenen Untergrundaufbaus. Prüfung des Sondeneinbaus und der Bohrlochverfüllung sowie Rechnungsprüfung der gewerblichen Leistungen.

Da die im Vorfeld getroffenen Annahmen für ungünstige Verhältnisse getroffen werden, reduziert sich die Anzahl der Bohrmeter nach der Auswertung der ersten Bohrung. Der Kunde hat von Anfang an sowohl eine finanzielle als auch eine technische Planungssicherheit.

Die Erschließung des Grundwassers erfordert einen höheren Aufwand bei der Beratung und Planung, dafür aber einen geringeren Bohraufwand aufgrund der geringeren Tiefe der Bohrungen. Nach der Antragstellung und Vorlage der Genehmigung werden die Bohrleistungen ausgeschrieben, vergeben, überwacht und die Schlussrechnung geprüft. Die Leistungsfähigkeit der Anlage wird mittels Pump- und Wiedereinleiteversuchen nachgewiesen. Schließlich werden die Ergebnisse in einem Abschlußbericht dokumentiert.

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